Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BK Immobilien, Duisburg
Die Firma BK Immobilien ist als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen.
1. Die Maklercourtage ist verdient, sofern durch diese Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Courtage ist auch dann verdient, wenn zwischen dem nach Auftrag nachzuweisenden/zu vermittelnden Vertrag und dem tatsächlichen abgeschlossenen Vertrag wirtschaftliche Identität besteht. Eine solche Identität liegt auch vor, wenn das angebotene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Der Courtageanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt oder aufgehoben wird oder wenn eine Partei von einem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder wandelt oder eine den Hauptvertrag auflösende Bedingung eintritt. Macht eine Partei von einem Minderungsrecht Gebrauch, hat dieses keinen Einfluss auf die Höhe des Courtageanspruchs.
2. Ist dem Kunden ein von der Firma BK Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dieses innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Ansonsten betrachtet die Firma BK Immobilien das Angebot und die Verhandlungen als Erstnachweis. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
3. Unsere Angebote zum Objekt erfolgen aufgrund der uns erteilten Auskünfte, die uns vom Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhaber, Behörden bzw. Dritten gemacht wurden. Die Firma BK Immobilien kann trotz großer Sorgfalt auf ihrer Seite keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist; die Offerte des Objektes erfolgt frei bleibend und unverbindlich, Irrtum vorbehalten. Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.
4. Mit dem Angebot bieten wir Ihnen und zugleich Ihren Familienangehörigen das Objekt an. Ist der Empfänger des Angebotes eine Firma, gilt es auch deren Inhaber, Geschäftsführern und Prokuristen sowie beratender Personen als von uns übersandt. Der Inhalt der Offerte ist vertraulich und nur für den von der Firma BK Immobilien vorgesehenen Empfänger bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung durch die Firma BK Immobilien dürfen Angebote nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Kunde als Erstempfänger des Angebotes dieses unbefugt an einen Dritten weiter und wird dann mit diesem der Hauptvertrag geschlossen, ist der Kunde verpflichtet, die Courtage in voller Höhe zu zahlen.
5. Die Firma BK Immobilien ist unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder von Kundenseite kein Interesse (mehr) am angebotenen Objekt besteht, damit unnötige weitere Aufwendungen vermieden werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Firma BK Immobilien der sachliche und zeitliche Aufwand zu erstatten, der bei ordnungsgemäßer Mitteilung vermieden worden wäre.
6. Die Firma BK Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Nehmen die Parteien des Hauptvertrages aufgrund der Tätigkeit der Firma BK Immobilien direkte Verhandlungen auf, ist bei Vertragsabschluss auf die Tätigkeit der Firma BK Immobilien Bezug zu nehmen. Insbesondere ist im Hauptvertrag ein direkter Courtageanspruch der Firma BK Immobilien gegen die Partei zu begründen, die nach dem Hauptvertrag die Courtage zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen einen Schaden bei der Firma BK Immobilien, ist dieser vom Kunden zu erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Courtage widerleglich vermutet. Inhalt und Ergebnis der Verhandlung sind der Firma BK Immobilien sofort und unaufgefordert mitzuteilen.
7. An Maklercourtage sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge verdient und fällig und allein vom Käufer bzw. Mieter sofort ohne Abzug an Firma BK Immobilien zu zahlen.
8. Gegen die Forderungen der Firma BK Immobilien kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
9. In allen Fällen unabhängig vom Rechtsgrund haftet die Firma BK Immobilien für sich und ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt ein Kardinalpflichtverstoß oder ein Fall der Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit vor. Soweit die Firma BK Immobilien für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den typischen Schaden beschränkt.
10. Erfüllungsort ist Duisburg. Gerichtsstand ist für beide Seiten Duisburg, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
11. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma BK Immobilien uneingeschränkt auch für die andere Partei des Hauptvertrages entgeltlich/provisionspflichtig tätig wird.
12. Die Firma BK Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelnden Partei.
13. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen hat die auf restlichen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages keinen Einfluss. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regel treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt.