BAUSPAREN LOHNT SICH NICHT NUR FÜR BAUHERREN
Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparvertrag und einem Darlehensvertrag. Mit Abschluss des Vertrags und durch seine planmäßigen Sparleistungen erwirbt der Bausparer einen unkündbaren Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen mit unveränderbaren Konditionen für Zins und Tilgung. In der Regel müssen 40 – 50 % der Bausparsumme angespart werden. Die Differenz zwischen dem bei Zuteilung vorhandenen Guthaben und der Bausparsumme wird als Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Nominalzinssatz für dieses Darlehen liegt meist zwischen 2 und 5%. Der Zeitpunkt der Zuteilung ist abhängig von der Höhe der Sparleistungen und von der Zeit, die das Guthaben auf dem Bausparkonto verbleibt. Die Zuteilungsfrist ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich und darf nach den gesetzlichen Vorschriften von keiner Kasse garantiert werden.
Sicher und risikolos
Bausparen bietet Ihnen gerade wegen der von Anfang an festgeschriebenen Konditionen Sicherheit:
Die Gefahr eines Belastungsanstieges und die Ungewissheit der Zinsentwicklung schließen Sie beim Bausparen aus.
Jederzeit flexibel
Regelmäßige Zahlungen oder Sonderzahlungen ermöglichen Ihnen Ihren Bausparvertrag bequem und individuell anzusparen.
Zinsgünstig
Sichern Sie sich den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen: Die monatliche Zins- und Tilgungsrate zur Rückzahlung Ihres Bauspardarlehens bleibt über die gesamte Tilgungsphase konstant. Natürlich können Sie das Bauspardarlehen auch vorzeitig ohne zusätzliche Kosten tilgen oder höhere Rückzahlungen leisten.
Individuell
Ob finanzieren oder sparen. Wählen Sie den auf Ihre Ansprüche zugeschnittenen Tarif. Wenn sich Ihre Bedürfnisse während der Vertragslaufzeit ändern, können Sie z.B. mit einer Ermäßigung oder Erhöhung Ihren Bausparsumme entsprechend anpassen.
Vom Arbeitgeber unterstützt
In vielen Fällen unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen. Diese sind als Einzahlung auf ein Bausparkonto möglich und können in der Sparphase zum Aufbau Ihres Eigenkapitals als auch später zur Tilgung verwendet werden.
Staatlich gefördert
Bausparen wird mit Wohnungsbauprämie (WoP) auf eigene Sparleistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) auf vermögenswirksame Leistungen gleich zweifach vom Staat gefördert (für die Gewährung von WoP und ASZ gelten Einkommensgrenzen).
Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen zum Bausparen, Finanzieren und staatlicher Förderung.